Schutzmaßnahmen bei Starkregen
Bürgerinfo
Schutz vor Starkregen
Kellergeschosse und Lichtschächte
Ursachen für eindringendes Wasser in Kellergeschosse
Viele Geschädigte nehmen zunächst an, dass ein Kanal, der einen Rückstau in ihrem Keller verursacht, zu klein bemessen sein müsste. Bei dieser Überlegung ist allerdings zu berücksichtigen, dass eine Kanalisation, in der Regenwasser abgeführt wird, nicht nach den Regenereignissen mit der größten bekannten Intensität bemessen werden kann. Dies würde ganz enorme Kanalquerschnitte mit unvertretbar hohen Baukosten ergeben. Da der anschließende Bürger letztendlich die Abwasserbeseitigungsanlage finanziert, müssen deshalb vertretbare Kompromisse eingegangen werden. Da ausgesprochene Kurzregenereignisse die größte Intensität haben, wäre es oft auch gar nicht möglich, das Regenwasser an der Oberfläche so schnell in die Kanäle zu bringen.
Aus diesem Grunde werden Kanalisationen entsprechend den Regeln der Abwassertechnik und Abwasserwirtschaft nach dem sogenannten "Berechnungsregen" bemessen.
Dabei ist insbesondere aus wirtschaftlichen Gründen in Kauf zu nehmen, dass es in gewissen Abständen auch Regenereignisse geben wird, deren Intensität den Berechnungsregen übertreffen. Dabei kann ein kurzzeitiger Rückstau in die Grundstücksanschlüsse eintreten. Dies ist kein Mangel, sondern eine aus ökonomischen, aber auch technischen Gründen erforderliche Begrenzung der Leistungsfähigkeit der öffentlichen Kanalisation.
Überflutete Keller trotz funktionierender Rückstauverschlüsse
Vollgelaufene Keller trotz funktionierender Sicherungseinrichtungen gegen Rückstau? Durch die immer zahlreicheren Unwetter in Deutschland mit ausgeprägtem Starkregen machen Hauseigentümer immer öfter diese überraschende Erfahrung. Ein Grund kann sein, dass Regenwasserleitungen vor dem Rückstauverschluss an die Grundleitung angeschlossen wurden. Bei geschlossenem Rückstauverschluss und Platzregen "flutet" der Hausherr seinen Keller mit dem eigenen Dachwasser.
Diese ausgesprochenen Kurzregenereignisse mit großer Intensität können sich aber auch als Oberflächenwasser im Gelände, auf Straßen oder Hofflächen kurzzeitig ausbreiten aufstauen und über Gebäudeöffnungen in die Kellergeschosse eindringen.
Schutz der Kellergeschosse vor eindringendem Oberflächenwasser
Jeder Hauseigentümer muss selbst abschätzen, ob sein Anwesen durch wild abfließendes Niederschlagswasser überschwemmt werden kann und Maßnahmen gegebenenfalls eingeleitet werden müssen. Bei der Planung von Neubauten ist diesbezüglich insbesondere die Lage des Grundstücks zu überprüfen. Bei bereits bestehenden Gebäuden kann oftmals einer Überschwemmungsgefährdungssituation durch einen den örtlichen Verhältnissen angepassten Gebäudeschutz Rechnung getragen werden. Damit lässt sich in vielen Fällen eine deutliche Schadensminimierung erreichen. Problemzonen bei ausuferndem oberirdischem Fließgewässer sind in der Regel Kelleraußentreppen und Kellerfenster.
Die nachstehenden Vorschläge geben Ihnen eine gute Möglichkeit, Ihr Gebäude vor Überflutung durch Oberflächenwasser zu schützen.
Aufkantungen an Lichtschächten
Erdgeschossfußböden liegen häufig auf Geländehöhe. Damit liegen die Kellerfenster unter der Geländeoberkante und sind nur über Lichtschächte zugänglich. Um einen Zufluss von Oberflächenwasser in die Lichtschächte zu verhindern, müssen die Aufkantungen der Lichtschächte je nach Geländesituation 15 bis 30 cm über der Geländeoberkante liegen. Die Sohlen der Lichtschächte sollten mindestens 15 cm unterhalb der Kellerfenster liegen, damit Wasser, das in den Lichtschacht gelangt, nicht auf die Kellerfenster einwirken kann.
Hinweise zu Lichtschächten
In der Sohle der Lichtschächte befindet sich in der Regel eine Öffnung für den Ablauf von Regenwasser, von dem aus das Wasser versickert und/oder einer Dränung zugeführt wird. Wenn die Dränung an einen Regen- oder Mischwasserkanal angeschlossen und keine Rückstausicherung vorhanden ist, kann auch hier ein Rückstau im Kanalnetz das Wasser durch die Ablauföffnungen der Lichtschachtsohle drücken und dieses über die Kellerfenster in ein Gebäude eindringen (siehe Abb. 1 und 2).
Bei außen liegenden Kellerabgängen ist die oberste Stufe nicht geländegleich, sondern mindestens 10-15 cm über das umgebende Gelände anzuordnen. Auch die Kellertür soll eine Schwelle in der gleichen Höhe haben, was ein Eindringen von Regenwasser ausschließt (siehe Abb. 3 und 4).
Kann die Niederschlagsmenge der Kellerabgänge nicht versickert werden, muss der Einlauf an die öffentliche Kanalisation angeschlossen und gegen Rückstau gesichert werden (siehe auch Abb. 5). Wichtig ist, dass Sie die richtigen Rückstausicherungen wählen. Die bekannten Kellerabläufe (Gullys) mit Rückstaudoppelverschluss sind nur für fäkalienfreies Abwasser geeignet. Sorgen Sie auch für eine regelmäßige Inspektion und Wartung, damit Ihre Rückstauverschlüsse im Bedarfsfall auch funktionieren. Nehmen Sie also Ihren Rückstauverschlüsse einmal monatlich in Augenschein. Rückstauverschlüsse, die per Hand zu bedienen sind, sollten grundsätzlich verschlossen gehalten und nur bei Bedarf geöffnet werden.
Eine besondere Problematik stellen Tiefeinfahrten bei Kellergaragen dar. Liegen sie unter der Rückstauebene, was normalerweise der Fall ist, müssen sie auf jeden Fall gegen Rückstau gesichert werden. Da bei Verschluss der Rückstausicherung die Entwässerung der Zufahrtsflächen nicht mehr möglich ist, hilft hier letztendlich nur eine Hebeanlage.
Bei Revisionsschächten außerhalb von Gebäuden, deren Deckel unter der Rückstauebene liegen, ist durch geeignete Maßnahmen (wasser- und druckdichte Abdeckung oder geschlossene Leitungsführung) das Austreten von Wasser zu verhindern.
Bitte nehmen Sie diese Anregungen in Ihrem eigenen Interesse sehr ernst. Nur bei ihrer Beachtung ist ein sicherer Schutz Ihres Eigentums gegen Rückstau bzw. Überschwemmungsschäden gegeben. Bei speziellen Fragen zur Rückstausicherung Ihres Anwesens wenden Sie sich bitte an Ihren Fachbetrieb für sanitäre Anlagen und Installationen.
Infodatenblatt der Abwasserbetriebe Luenen http://abwasser-luenen.de