Rettungswege im Straßenverkehr - Freiwillige Feuerwehr Euskirchen Löschgruppe Kirchheim e.V.

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Rettungswege im Straßenverkehr

Bürgerinfo

Rettungswege

Freie Fahrt für Rettungskräfte


Wenn ein Einsatz- oder Rettungsfahrzeug mit Blauchlicht und Signalhorn (Martinshorn) unterwegs ist, ist schnelle Hilfe erforderlich, es droht in dem Moment Gefahr für Menschen, Tiere, Umwelt oder Sachwerte.

In diesem Fall geht es im warsten Sinne um "Sekunden"! Wir sind im Enstfall für unsere Mitbürger zu jeder Tages- und Nachtzeit einsatzbereit, um schnelle Hilfe zu leisten. Doch nur wenn Sie uns lassen. Denn leider kommt es immer wieder vor, dass uns Mitbürger durch falsches Verhalten im Staßenverkehr dabei "ausbremsen".

Durch dieses Verhalten verlieren die Helfer oft unnötig Zeit, weil Unachtsamkeit und Fehlverhalten anderer Verkehrsteilnehmer die Anfahrt der Rettungskräfte behindern. Flasch parkende Kraftfahrzeuge, Schaulustige, verstellte Rettungswege und Löscheinrichtungen erschweren zusätzlich eine schnelle und reibungslose Hilfe.

Wussten Sie, dass Verkehrsteilnehmer seit dem 01.04.2004 haftbar gemacht werden können, wenn wegen ihrem regelwidrigem Parken die Feuerwehr oder Rettungskräfte den Einsatzort zu spät erreicht und Personen zu Schaden kommen?

Rechtliche Grundlage für eine Einsatzfahrt mit Blauem Blinklicht

Die rechtliche Grundlage für eine Einsatzfahrt bildet der §38 StVO (1):
„ Blaues Blinklicht zusammen mit dem Einsatzhorn darf nur verwendet werden, wenn  höchste Eile geboten ist [...]. Es ordnet an: "Alle übrigen Verkehrsteilnehmer haben  sofort freie Bahn zu schaffen".

Orientieren Sie sich, wenn ein Einsatzfahrzeug auftaucht:
  • Ruhe bewahren!
  • Woher kommen die Signale?
  • In welche Richtung bewegen sich die Einsatzfahrzeuge?
  • Wie viele Fahrzeuge sind es?
  • Setzen Sie immer den Blinker, um dem Fahrer des Einsatzfahrzeuges  anzuzeigen, in welche Richtung Sie Platz schaffen wollen!
  • Achten Sie beim Ausweichen auf andere Verkehrsteilnehmer, besonders auf  Fußgänger, Rad- und Mofafahrer

Falsches Parken kann tödlich ausgehen!

Denn immer öfter bleiben Fahrzeuge der Feuerwehr und des Rettungsdienstes in  den Wohngebieten stecken.

Was viele nicht wissen: Auch an nicht gekennzeichneten Stellen kann das Abstellen  von Fahrzeugen unzulässig wenn durch ein abgestelltes Fahrzeug eine Restbreite  von weniger als 3m bleibt!
Die Straßenverkehrsordnung fordert die ständige Vorsicht und gegenseitige  Rücksichtnahme. Jeder Verkehrsteilnehmer hat sich so zu verhalten, dass kein  Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar,  behindert oder belästigt wird.

Parken Sie mit Verstand!

Beachten Sie folgende Hinweise:

  • Als Faustregel beim Parken gilt: Nur da wo auch Busse oder Müllabfuhr  durchkommen, gelingt dies auch der Feuerwehr und dem Rettungsdienst.
  • Parken Sie nicht im Kreuzungs- und Einmündungsbereich von Straßen, sowie  5m davor.
  • Stellen Sie Ihr Fahrzeug weder vor noch in amtlich gekennzeichneten  Feuerwehrzufahrten oder Feuerwehrstellflächen ab.
  • Parken Sie grundsätzlich nie dort, wo es durch Verkehrszeichen ausdrücklich  untersagt ist.

Bitte beachten Sie insbesondere folgendes:

  • Parken Sie so das die Fahrbahn zumindest auf 3m Breite noch passierbar  bleibt. Halten Sie Rettungswege unbedingt frei.
  • Parken Sie nicht im unmittelbaren Kreuzungs- oder Einmündungsbereich.
  • Parken Sie nicht in zweiter Reihe.
  • Parken Sie in engen Straßen nicht wechselseitig, Rettungsfahrzeuge müssen  sonst Slalom fahren oder kommen gar nicht durch.
  • Stellen Sie ihr Auto nicht verbotswidrig ab, auch wenn Sie auch nur "eine  Minute" weg sind (Eine Minute länger im Feuer oder bei einem Herzinfarkt  länger warten müssen kann tödlich sein).
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