Rauchmelder - Freiwillige Feuerwehr Euskirchen Löschgruppe Kirchheim e.V.

Freiwillige Feuerwehr Euskirchen Löschguppe Kirchheim e.V.
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Rauchmelder

Bürgerinfo
Rauchmelder

Rauchmelderpflicht
Seit dem 01.01.2017 gilt in allen Wohnungen und Häusern in NRW die  Rauchmelderpflicht! Die Bauordnung für NRW (BauO NRW) regelt die  Rauchmelderpflicht. Die Verordnung können Sie hier unter §49 Absatz 7  nachlesen.

Rauchmelder retten Leben
Nur eine intensive Aufklärung kann deshalb den Ausstattungsgrad in Wohnungen  erhöhen - und damit Leben retten: Laut einer Prognose der Landesbranddirektion  Berlin würde die Ausstattung aller Privathaushalte in Deutschland mit  Rauchmeldern 50 % weniger Brandschäden nach sich ziehen - mit entsprechend  weniger Brandverletzten und Todesopfern.

Vorbeugender Brandschutz mit Rauchmeldern
Die Feuerwehrstatistiken belegen, dass nach Ausbruch eines Brandes im  Durchschnitt vier Minuten zur Flucht verbleiben. Ein Rauchmelder warnt  rechtzeitig vor der Gefahr, noch bevor sich die tödlichen Rauchkonzentrationen  gebildet haben und hilft so, lebenswichtige Fluchtsekunden zu sichern. Aus  diesem Grund haben sich Rauchmelder als Lebensretter und wesentlicher  Bestandteil des vorbeugenden Brandschutzes bewährt.

Kleine Helfer mit großer Wirkung
Die lebensrettenden Rauchmelder sind kaum größer als eine Kaffeetasse,  unauffällig, leicht zu installieren und überall im Fachhandel erhältlich. Achten  Sie beim Kauf von Rauchmeldern auf das VdS Prüfzeichen. Das VdS Zeichen  garantiert, dass die Rauchmelder nach der prEN ISO 12239 geprüft sind,  zuverlässig Rauch erkennen und eine frühe Alarmmeldung sicherstellen.  Rauchmelder sollten batteriebetrieben sein, um auch bei Stromausfall zu  funktionieren. Bevor die Batterie ausgetauscht werden muss, ertönt ca. 30 Tage  vorher ein Warnsignal.

Wie funktionieren Rauchmelder?
Die Geräte der meisten Hersteller arbeiten nach dem Streulichtprinzip. Bei  Rauch in einer bestimmten Konzentration wird ein Lichtstrahl im Gerät auf eine  Fotozelle gelenkt und löst den akustischen Alarm aus.

Tipps
Worauf ist zu achten?
  • Das Gerät sollte auf optischer Basis funktionieren, batteriebetriebene  Geräte (9-Volt-Batterie) sollten schwache Batterien anzeigen. Empfehlenswerte  Melder haben eine Batterielebensdauer von bis zu 10 Jahren. Ein anstehender  Batteriewechsel wird über 30 Tage durch einen Warnton angezeigt.
  • der Melder sollte ein CE-Zeichen aufweisen und geprüft sein (GS-Zeichen)  oder einer internationalen Norm (BS 5446 Part1 - Britischer Standard bzw. PrEN  ISO 12239 (1995) oder ISO/DIS 12239) entsprechen.  
  • die Geräte sollten über einen Testknopf verfügen.  
  • die Melder sollten die Möglichkeit einer Vernetzung bieten.  
  • Markenhersteller gewähren mehrjährige Garantien.

Rauchmelder für Gehörlose
Dieses System kombiniert eine Zentrale mit einem eingebauten Blitzlicht,  einem oder mehreren Rauchmeldern und einem Vibrationsgeber, der beim Schlafen  unter das Kopfkissen gelegt wird.
Wo werden Rauchmelder installiert?
  • In Privathaushalten gehören Rauchmelder immer an die Decke möglichst in der Raummitte, aber in jedem Fall mindestens 50 Zentimeter von der Wand entfernt.
  • Vorzugsweise sind sie vor den Schlafräumen zu installieren und in den Schlafzimmern selbst - vor allem wenn Sie dort elektrische Geräte wie Heizdecken, Fernsehapparate o. ä. benutzen. Auch die Kinderzimmer sollten Sie durch ein zusätzliches Gerät schützen.
  • In Häusern mit mehreren Stockwerken sollten die Rauchmelder im Flur auf den Etagen montiert werden. Wichtig ist auch ein Rauchmelder im Keller.
  • In Küchen und Bad sollten Sie auf eine Installation verzichten, weil dort durch Koch- und Wasserdämpfe Fehlalarme ausgelöst werden könnten. Auch besonders staubige Räume eignen sich nicht für eine Installation.
  • In größeren Häusern ist es sinnvoll, die Rauchmelder miteinander zu vernetzen, so dass ein Kellerbrand auch von den in der Wohnung installierten Geräten gemeldet wird.
  • Einen Mindestschutz schafft in eingeschossigen Wohnungen ein Rauchmelder im Flur vor den Schlafräumen; in mehrgeschossigen Häusern Rauchmelder in den jeweiligen Fluren oder über der Treppe.
  • Empfehlenswert ist die Ausstattung aller Räume (außer Küche und Bad).

Trotz Pflicht kein Rauchmelder
- kein Rauchmelder = im Ernstfall droht ein strafrechtliches Verfahren
Ein Vertsoß gegen die Bauordnung kann im Brandfall ein strafrechtliches Verfahren nach sich ziehen, sollten durch Feuer und/oder Rauch Personen zu Schaden kommen.
- kein Rauchmelder = Versicherung kann Leistung kürzen
Die Sicherheitsvorschriften sind Bestandteile in den Versicherungsbedingungen zu Wohngebäudeversicherungen und Hausratversicherungen.
Mit diesen wird der Versicherungsnehmer im Rahmen seiner Obliegenheit (Pflicht) verpflichtet, sich an die gesetzlichen Bestimmungen am Standort des Objektes zu halten.
Auch die Rauchmelderpflicht gehört zu den gesetzlichen Bestimmungen, an die Sie sich halten müssen.
Tun Sie dies nicht, kann die Versicherung im Brandfall die Leistungen kürzen.
Oftmals wird argumentiert, dass der Versicherungsnehmer nicht wusste, dass eine Rauchmelderpflicht für seinen Wohnort gilt. In diesem Fall wird im Schadensfall durch das Versicherungsunternehmen grobe Fahrlässigkeit unterstellt. Je nach Versicherung ist dieser Fall versichert oder auch nicht. Fragen Sie daher sicherheitshalber nach.
- Nichtwissen schützt nicht
Immer mehr Bundesländer führen die Rauchmelderpflicht ein und es wird nur noch eine Frage der Zeit sein, bis die Rauchmelderpflicht verbindlich für Deutschland gilt.
Dann ist es sogar unmöglich zu behaupten, Sie hätten nicht gewußt, dass Rauchmelder Pflicht sind.
Bereits heute, im Informationszeitalter wird es immer schwieriger, etwas nicht zu wissen. Und das wissen auch die Versicherungen.

Aus aktuellem Anlass warnen wir vor Trickbetrügern! Weder die Feuerwehr, noch die Stadt kontrollieren derzeit das Vorhandensein von Rauchmeldern!
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